Im Herbst und Winter kann die Sicht auf den Straßen ziemlich schlecht sein. Besonders in den Abendstunden oder nachts spielt die richtige Beleuchtung am Auto eine sehr wichtige Rolle. Das Licht warnt nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern erleichtert die Fahrt.Bei ungünstigen Witterungsbedingungen wie zum Beispiel Regen, Nebel oder Dämmerung ist die entsprechende Beleuchtung sogar notwendig, um sicher im Straßenverkehr zurechtzukommen.Seit 7. Februar 2011 gilt in Deutschland bei allen Neuwagen die
Tagfahrleuchten-Pflicht.Was ist aber eigentlich das Tagfahrlicht?
Die
Tagfahrleuchten unterscheiden sich vom
Abblendlicht durch geringere Stromaufnahme und andere Lichtstreuung. So werden zum Beispiel Motorrad-Fahrer oder Fußgänger nicht überstrahlt. Außerdem ist das Abblendlicht überwiegend dafür gedacht, die Fahrbahn zu beleuchten.Die Tagfahrleuchten strahlen dagegen oberhalb der Blendgrenze, um auch tagsüber die anderen Autofahrer auf ein sich annäherndes Fahrzeug aufmerksam zu machen. Die Tagfahrleuchten dürfen nur an der Frontseite des Fahrzeuges montiert werden und leuchten automatisch, sobald der Motor gezündet wird und die Hauptscheinwerfer ausgeschaltet bleiben.Allerdings ersetzt das Tagfahrlicht bei Dunkelheit nicht das Abblendlicht. Dieses muss auch bei schlechten Sichtbedingungen aktiviert sein. Außerhalb geschlossener Ortschaften, wenn gerade kein Gegenverkehr kommt, ist es zugelassen, das
Fernlicht anzuschalten.
Wie sieht die Lage mit Taglichtpflicht im Ausland aus?
Zum Beispiel in Estland, Litauen,
Norwegen und Ungarn ist jeder Autofahrer verpflichtet, ganzjährig das Abblendlicht zu verwenden. Wie bereits in
Deutschland darf man tagsüber auch in
Österreich, der Schweiz,
Italien, Tschechien, sowie in skandinavischen Ländern (außer Norwegen) alternativ mit Tagfahrleuchten fahren. In den übrigen Ländern Europas werden die Tagfahrleuchten geduldet, ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht. Verfügt der Wagen über kein Tagfahrlicht, ist es ratsam, untertags das Abblendlicht anzulassen.Es gibt Länder, in denen die Lichtpflicht am Tag nur in einem bestimmten Zeitraum gilt.Zu dieser Gruppe gehören Bulgarien (ab 1. November bis 31. März des Folgejahres) und
Kroatien (ab letztem Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März des Folgejahres).In Griechenland ist zwar Licht tagsüber für Autos verboten, ausgenommen sind aber Fahrzeuge mit automatischen Tagfahrleuchten.Auto Europe empfiehlt allen Autofahrern, immer auf die richtige Beleuchtung, auch beim
Mietwagen, zu achten und sich ggf. beim Vermieter vor Ort über die Regelungen zu informieren.
Gute Fahrt!- Ihr Auto Europe Team