Wer mit einem Mietwagen unterwegs ist, genießt die Flexibilität. Denn die Anmietung eines Fahrzeuges bedeutet: Keine Rücksicht auf andere Reisende nehmen müssen, kein Warten auf Bus oder Zug und keine Anstrengung beim Gepäck tragen. Man steigt ganz einfach ein und reist wohin mal will. Die flexible Autofahrt wird jedoch etwas eingeschränkt, wenn man mit dem
Leihwagen die Grenze des Anmietlandes verlassen möchte. Ob mit dem gemieteten Auto ins Ausland gefahren werden darf, hängt von vielen Faktoren ab.
Manche Autovermietungen erlauben für bestimmte Länder die Grenzüberquerung generell nicht. Beispielsweise ist die Fahrt mit dem Mietwagen von
Deutschland aus in einige osteuropäische Länder unter anderem in die
Ukraine oder nach
Litauen nicht möglich. Die Einschränkung gilt auch für manche Fahrzeugkategorien und -modelle.
Die meisten Vermieter untersagen das Verlassen einer Insel auf das Festland desselben Landes ohne vorherige Genehmigung, wie zum Beispiel bei Anmietung auf
Kreta und in
Griechenland der Fall ist. Deshalb ist es sehr wichtig, die
Grenzüberschreitung sowie alle Fahrten mit einer Fähre für das jeweilige Land noch während der Buchung Auto Europe mitzuteilen, damit die Erlaubnis vom Autovermieter eingeholt werden kann. Sollte eine Genehmigung vorliegen, fallen in meisten Fällen zusätzliche Gebühren an.Auto Europe rät jedem, der die Absicht hat,
mit dem Mietwagen über die Grenze zu fahren, sich vorher gut zu informieren. Jede Missachtung und Fahrt ohne Erlaubnis kann bestraft werden und im schlimmsten Fall als Unterschlagung angezeigt werden.Lesen Sie bitte immer die Anmietbedingungen mit Bedacht. Falls Sie noch Informationen benötigen, helfen Ihnen unsere Reservierungsmitarbeiter unter der Rufnummer
+49 89 412 07 295 sehr gerne weiter.
Gute Fahrt! - Ihr Auto Europe Team