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    VERKEHRSINFORMATIONEN ZU NEUSEELAND

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    Verkehrsregeln in Neuseeland

    Allgemeine Information
    Ein Urlaub in Neuseeland erfordert nicht selten eine Reise zwischen Nord-und Südinsel des Landes. Wenn Sie dieses planen, informieren Sie uns bitte. Bei den meisten Autovermietungen in Neuseeland dürfen Sie den Mietwagen nicht mit auf die Fähre nehmen, sondern geben diesen auf der einen Insel ab und bekommen direkt nach der Landung auf der anderen Insel ein neues Fahrzeug. Gerne informieren wir Sie über die Details.

    Voraussetzungen
    Um einen Mietwagen in Neuseeland zu buchen, müssen Sie mindestens 20 Jahre alt (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein. Zur Anmietung wird ein Internationaler Führerschein zusätzlich zu dem deutschen Führerschein benötigt. Für Fahrer unter 25 Jahre wird vor Ort meist eine Jungfahrergebühr berechnet. Sowohl Fahrer als auch Passagiere müssen im Auto angeschnallt sein. Eine Kindersitzpflicht besteht bis zum Alter von fünf Jahren.

    Geschwindigkeitsbegrenzung
    Die Geschwindigkeitsbegrenzung in Neuseeland ist wie folgt:

    • Innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h
    • Auf dem Highway innerhalb bebauter Gebiete 80 km/h
    • Auf den sonstigen Highways 100km/h

    Verkehrsregelung
    In Neuseeland herrscht Linksverkehr. Es gilt Rechtsabbiegen vor Linksabbiegen und der Kreisverkehr läuft im Uhrzeigersinn.

    Benzin
    In Neuseeland ist Benzin im Vergleich zu Deutschland sehr günstig. Tankstellen schließen meist früh, so dass es ratsam ist, rechtzeitig zu tanken.

    Gebühren
    Es gibt gebührenpflichtige Highways. Derzeit entstehen noch mehr kostenpflichtige Straßen. Die Gebühren können direkt vor Ort entrichtet werden oder bei frühzeitiger Reiseplanung schon direkt als Ticket erworben werden: http://tollroad.govt.nz/

    Parken
    In Neuseeland ist das Parken in gelbgekennzeichneten Flächen nicht erlaubt. Die meisten Parkplätze sind gebührenpflichtig.

    Versicherungsinformation

    Allgemeine Informationen
    Die Versicherungsbedingungen variieren von Anmietland zu Anmietland. In unseren Mietwagentarifen ist die Feuer- und Haftpflichtversicherung bereits inbegriffen. In Neuseeland beinhalten unsere Angebote ebenfalls Unfall- und Diebstahldeckung mit einem Vorausbuchungsrabatt. Die detaillierten Versicherungsinformationen für Ihre Reservierung sind auf dem Bestätigungsvoucher verzeichnet.

    Einschränkungen

    Allgemeine Informationen
    Autos sind auf den Fähren zwischen der Nord-und Südinsel von Neuseeland nicht zugelassen. Wenn Sie zwischen den Inseln reisen möchten, geben Sie Ihren Mietwagen direkt am Fährhafen auf der Nordinsel z. B. in Wellington ab und reisen zum Fährhafen auf der Südinsel nach Picton bzw. anders herum. Dort wird Ihnen ein neuer Mietwagen vom Autovermieter zur Verfügung gestellt, sobald Sie am Fährhafen angekommen sind. Kontaktieren Sie den Vermieter 24-48 Stunden im Voraus, damit er Ihr neues Auto bereitstellen kann. Zusätzlich benötigen wir vor Mietbeginn die voraussichtlichen Fährdaten, um die Autovermietung in Neuseeland vozubereiten.

    Reisen in andere Länder
    Mietwagen müssen auf der Insel, wo das Auto gemietet wurde, bleiben. Autos sind auf Fähren nicht erlaubt.

    Einwegmieten
    Einwegmieten innerhalb Neuseelands - auch zwischen den Inseln - sind möglich. In diesem Fall können zusätzliche Gebühren anfallen.