Mit dem neuen Jahr traten zahlreiche neue Verkehrsregeln und Vorschriften für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft. Da ist es gut zu wissen, auf was in Zukunft zu achten ist und was sich geändert hat. Wir haben Ihnen die wichtigsten Neuerungen im Überblick zusammengefasst:
E-Bikes
E-Bikes, die nicht schneller als 25 km/h sind, dürfen seit dem 1.1.2017 weiterhin auf Radwegen fahren. Ein neues zusätzliches Verkehrsschild informiert „E-Bikes erlaubt“. E-Bikes, die zwischen 25 km/h und 45 km/h fahren, dürfen diese Radwege nicht benutzen.
Euro 4
Seit dem 1.1.2017 werden Motorräder und Kleinkrafträder nur noch mit der Schadstoffnorm Euro 4 zugelassen. Nicht mehr als 80 dB(A) darf der Geräuschpegel bei Motorrädern über 175 Kubikzentimetern 8 betragen.
Rettungsgasse bilden
Seit dem 1.1.2017 gelten auf Autobahnen und auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen neue Verkehrsregeln zur Bildung der Rettungsgasse.Beachten sollten Sie, dass bereits ab Schrittgeschwindigkeit eine Rettungsgasse gebildet werden muss.Verkehrsteilnehmer sind nun dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken und der angrenzenden rechten Spur zu bilden. Auf Straßen mit drei oder vier Fahrstreifen müssen ebenfalls die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links und alle anderen nach rechts ausweichen. Die bisherige Handhabung der mittigen Bildung bei vier Fahrspuren ist seit dem 1.1. hinfällig.
Gebühren für HU und Führerschein
Die Kosten für die theoretische Prüfung sind seit dem 1.1.2017 von 11,00 auf 11,90 Euro angestiegen. Die Computer-Prüfung kostet seit Anfang des Jahres 10,60 Euro. 91,50 Euro müssen Fahrschüler mittlerweile für die praktische Fahrprüfung einplanen, Motorrad-Prüflinge hingegen gleich 121,38 Euro.Die Hauptuntersuchung ist ebenfalls teurer geworden und bewegt sich mittlerweile, je nach Bundesland, zwischen 35,00 und 54,80 Euro.
Extra-Feiertag
Wer an einem Feiertag auf der Autobahn unterwegs ist, muss mit Stau rechnen. Der 31. Oktober 2017 ist zum Anlass des 500. Luther-Jubiläums ein bundesweiter Feiertag und auch der 1. November (Allerheiligen) bleibt als Feiertag bestehen.
Fahrrad und Eltern
Fußwege dürfen seit dem 1.1.2017 von Kindern und Eltern gleichzeitig benutzt werden. Eltern durften bis jetzt nur die Fahrbahn und den Radweg befahren, während die Kinder auf dem Bürgersteig fahren durften.
Ampel-Regelung
Wenn es bisher an einer Ampelanlage keine gesonderte Radfahrer-Ampel gab, galt die Fußgängerampel für Radfahrer. Der Paragraf 37 Abs. 2 Satz 6 StVO regelt ab sofort: “Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.” Besondere Lichtzeichen gelten für den Radverkehr auf Radwegen.
Welche Verkehrsregeln ändern sich zukünftig in Deutschland?
Zusätzlich zum Handy sollen künftig auch andere Geräte wie zum Beispiel Tablets am Steuer ausschließlich mit einer Freisprecheinrichtung zu bedienen sein. Eine Erhöhung der Bußgelder ist bereits in Planung.Für Liebhaber von Carsharing treten bald neue Gesetze in Kraft. Sie sollen die Kennzeichnung und Befreiung von Parkgebühren regeln. Ein neues Verkehrsschild wird Carsharing-Parkplätze kennzeichnen.
Auch im Ausland, gelten seit Anfang diesen Jahres einige neue Regelungen
Frankreich: Bereits seit 20. November 2016 gilt für Motorradfahrer eine Handschuhpflicht.
Italien: Das Benutzen eines Mobiltelefons ist ausschließlich mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Wer dagegen verstößt, riskiert ein zweimonatiges Fahrverbot, was Ausländern einem Fahrverbot in Italien gleichkommt.In den
Niederlanden und auch in
Italien wurden die Bußgelder drastisch angehoben.