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Von der Steintafel zum Schilderwald: Lange bevor das Automobil erfunden wurde, gab es bereits Verkehrsschilder. Schon in den Zeiten des Römischen Reiches wiesen Steintafeln mit Gravuren den Weg bzw. darauf hin, was den Fahrern von Streitwagen und Fuhrwerken erlaubt bzw. verboten war. Heute vermitteln weltweit unzählige Straßenschilder als wirkungsvollstes Kommunikationsmittel der nationalen Straßenverkehrsordnungen den Verkehrsteilnehmern die geltenden Ge- und Verbote, weisen auf Gefahren hin oder informieren. Schon in den Anfängen des 20. Jahrhunderts, dem Jahrhundert des Automobils, einigten sich die Regierungen verschiedener europäischer Nachbarländer auf eine Vereinheitlichung der Verkehrsbeschilderung. Die aktuell gültige Konvention der Standardisierung von Straßenverkehrszeichen wurde 1968 in einer UN-Konferenz in Wien beschlossen. Dem Übereinkommen sind mittlerweile über 65 Länder weltweit beigetreten, darunter fast alle europäischen Staaten. Ziel der Konvention ist ein sicherer und zügiger Straßenverkehr durch einheitliche und eindeutige Verkehrszeichen. Neben den Verkehrszeichen wurden auch die Straßenmarkierungen und Ampelschaltungen standardisiert.
Unabhängig davon, ob Ihr Reiseland dem Übereinkommen beigetreten ist oder nicht, raten wir Ihnen grundsätzlich sich zur Sicherheit schon vor Reiseantritt mit den dort geltenden Verkehrsregeln und -zeichen vertraut zu machen. Verkehrsschilder können trotz der Vereinheitlichung im Farbcode, in der Form, der verwendeten Piktogramme, etc. variieren; eine Übersicht finden Sie in den folgenden Abschnitten. Unter der Rubrik Verkehrsregeln haben wir für Sie die wichtigsten Verkehrsregeln vieler Länder zusammengestellt. Bitte beachten Sie auch die unterschiedlichen Maßangaben der einzelnen Staaten. In Ländern wie Deutschland, in denen das metrische Einheitensystem gilt, werden Entfernungen, Längen und Höhen in Metern bzw. Kilometern angegeben, Geschwindigkeiten in Kilometern pro Stunde und das Gewicht in Tonnen. In Staaten, die angloamerikanische Maßeinheiten verwenden, sind die Angaben auf den Verkehrszeichen entsprechend in Meilen, Yards, Meilen pro Stunde, etc. Wichtig für unsere Wohnmobilkunden ist in jedem Fall, sich unbedingt die Höhe und Länge ihres Fahrzeugs zu merken. Ein weiterer wichtiger Aspekt vor Reiseantritt ist die Klärung, ob in Ihrem Reiseland ein internationaler Führerschein vorgeschrieben ist. Wichtige Hinweise hierzu finden Sie in der Rubrik Internationaler Führerschein.
Das Wiener Übereinkommen von 1968 unterteilt Verkehrsschilder in folgende Kategorien:
Gefahrenzeichen weisen auf Gefahrenstellen hin. Der Verkehrsteilnehmer soll gewarnt werden, besonders aufmerksam sein, die Geschwindigkeit verringern und sich auf mögliche gefährliche Situationen vorbereiten. Innerorts stehen die Schilder normalerweise kurz vor der Gefahrenstelle, außerorts üblicherweise etwa 150 bis 250 Meter davor oder ein Zusatzschild gibt die geringere Entfernung an. Um die Aufmerksamkeit des Fahrers zu erregen, sind die Gefahrenschilder in Form und Farbe auffällig und je nach Land entweder dreieckig mit einer dicken signalroten Umrandung und einem schwarzen Piktogramm auf weißem oder gelbem Grund oder sie sind rautenförmig mit gelbem Grund und schwarzer Schrift.
![]() Hier müssen Sie damit rechnen, dass die Fahrbahn auf beiden Seiten nicht der allgemeinen Breite entspricht, zum Beispiel aufgrund von Straßenschäden, Baustellen, in Unterführungen, auf Brücken etc. Eventuell können Sie nicht zeitgleich mit dem Gegenverkehr die Engstelle passieren. |
![]() Das Zeichen kündigt einen nicht durch Schranken gesicherten Bahnübergang an. Diese Übergänge bergen ein sehr großes Gefahrenpotenzial, beim Überqueren bitte besonders vorsichtig sein. |
![]() Dieses Schild warnt vor Fußgängern, daher sollte man besonders vorsichtig fahren und immer bremsbereit sein. |
![]() Gefahrenzeichen wie diese warnen vor Tieren, die hier gewohnheitsmäßig die Fahrbahn überqueren. Die Schilder sind natürlich der lokalen Fauna angepasst; in diesem Fall warnen sie vor Kröten, anderorts vor Rehen, Hirschen, Kühen, Elchen, Kamelen, Elefanten, Schildkröten, Kängurus etc. |
![]() Dieses Schild warnt vor einer scharfen Rechtskurve, die im Verlauf gefährlicher sein kann als erwartet. |
![]() Dieses Schild warnt vor einer sehr kurvenreichen Strecke. Vor den einzelnen Kurven stehen somit keine weiteren Warnschilder. |
![]() Dieses Gefahrenschild entspricht dem deutschen Schild „Verbot für Fahrzeuge, die die angegebene einschließlich Ladung überschreiten“ und warnt vor einer maximalen Durchfahrtshöhe vor Unterführungen, Tunneln etc. Die entsprechende maximale Höhe wird je nach Land in metrischen Einheiten (Meter, Kilometer, etc.) in Metern oder Feet und Inches angegeben. |
Vorfahrtszeichen regeln verbindlich die Vorfahrt an Kreuzungen bzw. geben eine Wartepflicht vor. Die Verkehrszeichen haben verschiedene Designs, sie können eine runde Form haben, achteckig wie das Stop-Schild oder ein auf der Spitze stehendes Dreieck oder Viereck sein. Die Umrandungen sind rot oder weiß, der Grund weiß, gelb, rot oder blau.
![]() Dieses Schild bedeutet, dass dem Querverkehr Vorfahrt zu gewähren ist. Es steht an Kreuzungen mit Vorfahrtsstraßen. In vielen Ländern steht die Regel zur Verdeutlichung auch in Textform wie hier auf Englisch „Give way“. |
![]() Das Stopp-Zeichen wird fast universell genutzt. Es zeigt an, dass die Verkehrsteilnehmer an einer Haltelinie bzw. falls diese nicht vorhanden sein sollte, an einer Stelle, von der die Straße gut einsehbar ist, anhalten und Vorfahrt gewähren müssen. Dabei muss das Fahrzeug in jedem Fall zum Stehen gekommen sein. |
![]() Einige Länder passen das Stoppschild ihrer Landessprache an. Hier im Falle des französischsprachigen kanadischen Ostens sogar zweisprachig. |
![]() Dieses Zeichen regelt den Verlauf der Vorfahrtsstraße mit einem Zusatzzeichen. Die Vorfahrtsstraße verläuft von unten nach rechts. Um ihr zu folgen, muss rechts geblinkt werden. Beim Abbiegen sollte man aber selbstverständlich auf Fußgänger zu achten. |
![]() Der diagonale schwarze oder graue Balken von links unten nach rechts oben beendet die Vorfahrtsregel des Verkehrszeichens. Dieses Schild bedeutet somit, dass die Vorfahrtsstraße ab sofort endet. Sofern keine anderen Vorfahrtsschilder stehen, gelten dann die allgemeinen Grundregeln der Straßenverkehrsordnungen des jeweiligen Landes, in den allermeisten Fällen rechts vor links. |
Im Gegensatz zu den Verbotsschildern schreiben Gebotszeichen den Verkehrsteilnehmern eine bestimmte Verhaltensweise vor. Üblicherweise sind sie rund mit blauem Hintergrund und weißen Zeichen oder aber auch mit gelbem oder weißem Hintergund, roter Umrandung und schwarzen Zeichen.
![]() Dieses Verkehrsschild schreibt Fahrern von Kraftfahrzeugen eine Mindestgeschwindigkeit auf der befahrenen Straße vor. Es ist in diesem Fall verboten, langsamer als 80 km/h zu fahren, sofern es natürlich die Straßen-, Sicht-, Wetter- und Verkehrssituation zulässt. |
![]() Ab diesem Verkehrsschild gilt die vorgeschriebene Mindestgeschwingkeit von 80 km/h nicht mehr. |
![]() Dieses Verkehrszeichen schreibt die Benutzung von Schneeketten für alle mehrspurigen Fahrzeuge vor. Es müssen unbedingt passende Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern befestigt werden. Dabei gilt ein Tempolimit. |
![]() Diese Schild schreibt eine Vorbeifahrt rechts vor. Es steht zum Beispiel vor Verkehrsinseln. |
![]() Dieses Schild weist einen getrennten Fuß- und Radweg an. Der Weg darf nur von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden. |
Wie der Name schon sagt, verbieten diese Verkehrszeichen den Verkehrsteilnehmern ein bestimmtes Verhalten. Die Anweisungen sind unbedingt zu befolgen, sonst drohen Bußgelder. Verbotsschilder sind üblicherweise rund mit roter Umrandung. Der Hintergrund ist je nach Land weiß, blau oder gelb. Zu den Verbotszeichen gehören zum Beispiel alle Schilder, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit angeben. Die rechteckigen blauen Richtgeschwindigkeitsschilder auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen an den Außengrenzen Deutschlands empfehlen die Einhaltung eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h, sofern es natürlich die Verkehrslage und die Straßen- und Witterungsverhältnisse zulassen. Im Gegensatz zu den Höchst- und Mindestgeschwindigkeitszeichen handelt es sich hier um eine reine Empfehlung, das heißt Verkehrsteilnehmer dürfen die Richtgeschwindigkeit unter- und überschreiten. Kommt es beim Überschreiten der Richtgeschwindigkeit zu einem Unfall, kann es allerdings unter bestimmten Umständen zu einer Mitschuld und Mithaftung desjenigen Fahrers kommen, der die Richtgeschwindigkeit nicht eingehalten hat.
![]() Dieses Verkehrsschild verbietet Kraftfahrzeugen aller Art das Überholen ab diesem Zeichen. |
![]() Hier wird ein Durchfahrtsverbot für alle PKWs, LKWs und mehrspurigen Fahrzeuge symbolisiert. Dies gilt nicht für Motorräder und Fahrräder. Achten Sie auch immer auf Zusatzschilder. |
![]() Dieses Schild verbietet die Einfahrt. Es steht oftmals am anderen Ende einer Einbahnstraße. |
![]() Dieses Zeichen symbolisiert ein eingeschränktes Halteverbot bzw. ein Parkverbot. Hier darf man maximal drei Minuten halten, zum Beispiel zum Be- und Entladen, Ein- oder Aussteigen. |
![]() Im Verkehrsbereich dieses Verkehrsschildes darf am Fahrbandrand nicht absichtlich gehalten werden. |
Diese Hinweisschilder dienen den Verkehrsteilnehmern hauptsächlich zur Orientierung und sind rein informativ. Sie sind quadratisch oder rechteckig mit blauem Grund.
![]() Hinweis auf eine Tankstelle. |
![]() Dieses Schild weist auf ein Rasthaus hin. |
![]() Öffentliche Toilette. |
![]() Fremdenverkehrsbüro oder Information. |
Laut UN-Konvention sollen Wegweiser rechteckig sein, einige haben zur Verdeutlichung der Fahrtrichtung eine Pfeilspitze. Entweder haben sie eine helle Grund- und dunkle Schrift- bzw. Symbolfarbe oder umgekehrt. Temporär geltende Wegweiser haben eine gelbe oder orange Grundfarbe mit schwarzer Schrift.
![]() Autobahnschilder sind in den meisten Ländern entweder blau oder grün und zeigen an, dass Sie auf eine Autobahn auffahren und sich an besondere Regeln halten müssen. Dieses Schild mit einem diagonalen roten Balken von links unten nach rechts oben markiert das Ende der Autobahn und somit der besonderen Regeln, die auf Autobahnen gelten. |
![]() Dieses Verkehrszeichen gibt die Nummer einer Europastraße an. |
![]() Ein typischer Wegweiser in Schweden. |
![]() In Frankreich zum Beispiel weisen blaue Wegweiser auf Autobahnen hin, weiße auf „normale“ Straßen, grüne auf Alternativrouten und gelbe Wegweiser auf Umleitungsstrecken. |
![]() Typischer Kreisverkehrs-Wegweiser mit Richtungsangaben in einem Land mit Linksverkehr. |
![]() Verkehrsschilder wie diese schreiben eine spezielle Verkehrsführung vor. |
Viele Verkehrszeichen werden mit sogenannten Zusatzzeichen versehen, die die Bedeutung des Schilds präzisieren. Dabei bezieht sich das Zusatzzeichen auf das direkt darüber angebrachte Verkehrsschild. Laut der UN-Konvention von 1968 können die Schilder einen blauen, weißen oder gelben Grund mit schwarzer oder dunkelblauer Zeichenfarbe haben, oder auch einen schwarzen, roten oder dunkelblauen Fond mit weißer, blauer oder gelber Piktogrammfarbe.
![]() Dieser Zusatz beschreibt die Länge der Verbotsstrecke, die in diesem Fall ab dem Überholverbotschild auf einer Länge von einem Kilometer gilt. |
![]() Dieses Zusatzzeichen definiert die zeitliche Beschränkung des Überholverbots, in diesem Fall gilt das Überholverbot in der Zeit von 8.30 Uhr bis 18 Uhr. |
![]() Diese Parkplätze sind ausschließlich für Schwerbehinderte reserviert. Beim Parken muss der entsprechende Behindertenausweis gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. |
![]() Dieser Zusatz weist darauf hin, dass die nächste Ausfahrt, in diesem Fall die Ausfahrt Nr. 18, in zwei Kilometern Entfernung liegt. |
![]() Laut diesem Zusatzzeichen gilt auch auf dem Seitenstreifen ein absolutes Halteverbot. |
Für Sonderzeichen schreibt die Wiener Konvention eine rechteckige Form mit blauem Grund und weißer Piktogrammfarbe oder eine helle Grundfarbe mit schwarzen oder farbigen Piktogrammen vor. Unter diese Kategorie fallen zum Beispiel Schilder, die Einbahnstraßen, Fußgängerzonen oder Wohngebiete definieren.
![]() Im Verkehrsbereich dieses Verkehrsschildes dürfen ausschließlich Taxis halten. |
![]() Dieses Schild ordnet an, dass die rechte Fahrbahn nur von Bussen genutzt werden darf. |
![]() Ortstafeln, die in Deutschland üblicherweise gelb mit schwarzer Schrift sind, variieren von Land zu Land. Ein Beispiel ist dieses weiße Schild mit dem Zusatz des Ortsnamens, das in einigen Ländern als Ortseingangsschild benutzt wird und auf die dort geltende maximal erlaubte Geschwindigkeit hinweist. |
![]() Dieses Zeichen ist das Pendant des oben erwähnten Ortseingangsschildes und dient als Ortsausgangstafel. Damit gilt die maximale Geschwindigkeit der befahrenen Straße. |