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    VERKEHRSINFORMATIONEN ZU BOSNIEN-HERZEGOWINA

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    Verkehrsregeln in Bosnien-Herzegowina

    Allgemeine Information
    Das Straßennetz streckt sich in Bosnien-Herzegowina auf circa 21.850 Kilometer aus. Teilweise wurden die Straßen während der Kriegszeit stark beschädigt, jedoch sind die wichtigesten Verbindungen gut befahrbar. Begeben Sie sich mit dem Mietwagen auf eine Reise durch Bosnien Herzegowina, angefangen mit Sarajevos Innenstadt bis hin zu den überwältigenden Kavica-Wasserfällen.

    Voraussetzungen
    Um einen Mietwagen in Bosnien-Herzegowina zu buchen, müssen Sie mindestens 21 Jahre alt (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein. Fahrer unter 25 Jahre müssen manchmal eine Jungfahrer-Gebühr bezahlen. Einige Autovermietungen in Bosnien-Herzegowina geben ein Maximalalter von 75 Jahren an. Sowohl Fahrer als auch Passagiere müssen angeschnallt sein.

    Geschwindigkeitsbegrenzung
    Die Geschwindigkeitsbegrenzung in Bosnien-Herzegowina ist wie folgt:

    • Innerhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h
    • Landstraßen 80 km/h
    • Kraftfahrstraßen, Schnell- bzw. Expressstraßen 100 km/h
    • Autobahnen 130 km/h

    Verkehrsregelung
    In Bosnien-Herzegowina fahren die Autos auf der rechten Straßenseite und das Lenkrad ist auf der linken Seite des Fahrzeugs. Man darf im Mietwagen während der Fahrt nicht ohne Freisprechanlage telefonieren. Es ist notwendig, Führerschein, Mietvertrag und Versichersungspapiere immer mit zu führen. In den Wintermonaten (15. November bis 15. April) müssen die Mietfahrzeuge mit Winterreifen ausgestattet sein, Schneeketten werden bei winterlichen Verhältnissen empfohlen. Tagsüber muss das Abblendlicht des Mietwagens eingeschaltet sein.

    Benzin
    In Bosnien-Herzegowina gibt es genügend Tankstellen, die meisten akzeptieren auch Kreditkarten.

    Gebühren
    Auf der Autobahn A1 in Bosnien-Herzegowina fallen Mautgebühren an.

    Parken
    In den Großstädten wie Sarajevo oder Banja Luka gibt es genügend Parkplätze, einige davon sind kostenpflichtig.

    Versicherungsinformation

    Allgemeine Informationen
    Landesspezifische Versicherungsbestimmungen greifen während Ihrer gesamten Mietzeit.

    Alle unsere Mietwagentarife beinhalten Feuer- und Haftpflichtversicherung. In Bosnien-Herzegowina beinhalten unsere Raten ebenfalls Unfall- und Diebstahldeckung mit einem Vorausbuchungsrabatt. Die detaillierten Versicherungsinformationen für Ihre Reservierung sind auf dem Bestätigungsvoucher verzeichnet.

    Einschränkungen

    Reisen in andere Länder
    Möchten Sie mit Ihrem Mietwagen die Landesgrenzen überqueren, kontaktieren Sie uns bitte unter unserer Hotline +49 89 412 07 295.

    Einweggebühren
    Einwegmieten innerhalb Bosnien-Herzegowinas sind zwischen ausgewählten Städten erlaubt. Manche Einwegmieten sind beschränkt durch eine Gebühr von bis zu € 70, außerdem kann eine Mindestmietlänge vorgeschrieben sein.