Neues Jahr, neue Regeln
Das neue Jahr hat begonnen und somit treten auch einige neue Regeln und Änderungen in Kraft. Der ADAC hat nun online eine Zusammenfassung dieser Neuerungen veröffentlicht. Nachfolgend haben wir die größten Veränderungen im Straßenverkehr, im Jahr 2013, für Sie zusammengefasst.Sie sind bereits glücklicher Führerscheinbesitzer und denken, dieser wäre ein Leben lang gültig? Falsch gedacht!
Ab dem 19. Januar 2013 ist Ihr Lappen noch bis 2033 gültig. Alle Führerscheine, die ab diesem Datum ausgestellt werden, müssen bereits nach 15 Jahren erneuert werden. Dies gilt auch für Personen, die Ihren Schein schon länger haben und diesen beispielsweise nach Verlust oder im neuen Scheckkartenformat beantragen.Ziele für diese neue Regelung sind die Vereinheitlichung von europaweit 110 verschiedenen Führerschein-Ausführungen und höhere Fälschungssicherheit durch regelmäßige Aktualisierung der Dokumente. Außerdem soll so der EU-Führerscheintourismus eingedämmt werden.Die Bearbeitungsgebühr beträgt ca. 30,- EUR.Dieses Jahr gab es in Deutschland große Diskussionen über die Benzinpreise. Noch nie war tanken teurer.
Dieses Jahr (2013) reagiert das Bundeskartellamt auf den kaum vorhandenen Wettbewerb unter den Tankstellen. Es wird wohl eine sogenannte Markttransparenzstelle bzw. eine Preismeldestelle eingerichtet. Dort können sich die Verbraucher über die aktuellen Preise von Gas, Diesel, Benzin und Elektrizität informieren. Die Tankstellenbetreiber werden verpflichtet, ihre Kraftstoffpreise in Echtzeit zu übermitteln. Somit haben Sie als Verbraucher die Möglichkeit, die günstigste Zapfsäule in Ihrer Umgebung zu finden.Wann dieses Projekt startet, ist leider noch nicht bekannt.So mancher von Ihnen hat vielleicht schon ein paar Punkte in Flensburg gesammelt und möchte diese gerne wieder loswerden, ohne erst die Verjährungsfrist verstreichen zu lassen. Bis jetzt war das kein Problem, hierfür gab es ja die sogenannten Aufbauseminare.
Der ADAC rät, das Jahr 2013 noch für diese Seminare zu nutzen, denn ab 2014 gibt es die Möglichkeit des aktiven Punkteabbaus nicht mehr. Allerdings soll künftig der Eintrag in die Verkehrssünderkartei erst dann erfolgen, wenn die Verkehrssicherheit betroffen ist.
Haben Sie auch schon mal vergessen, für das Parkticket nachzuschmeißen und dafür ein Knöllchen kassiert?Bisher waren die Strafen hierfür wie folgt:bis 30 Minuten 5,- EURbis zu einer Stunde 10,- EURbis zu zwei Stunden 15,- EURbis zu drei Stunden 20,- EURlänger als drei Stunden 25,- EUR.
Dieses Vergehen wird ab 1. April 2013 um je 5,- EUR teurer.Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung von fünf auf zehn Jahre, für Elektrofahrzeuge (Erstzulassung ab 18. Mai 2011)2. Verschärfung und Neuinstallation der Umweltzonen in deutschen Städten (neue Zonen z.B. in Wiesbaden) 3. Mit einer Mindestentfernung von 50 Kilometern zwischen den Haltestellen dürfen künftig Fernbusverbindungen zwischen allen deutschen Städten eingerichtet werden.4. Wichtig für Ihren Urlaub: Das Anbieten eines kostenlosen privaten Auslandskrankenschutzes wird für gesetzliche Krankenversicherungen verboten.Das waren vorerst die größten Regeländerungen, vergessen Sie diese bitte nicht, wenn Sie im Straßenverkehr unterwegs sind.Wir wünschen gute Fahrt!Ihr Auto Europe Team