Die beliebteste Art in den Urlaub zu reisen ist, nach wie vor, mit dem Flugzeug. Die meisten Urlauber nehmen direkt am Flughafen ihren bereits im Voraus gebuchten Mietwagen entgegen. Leider haben Flugzeuge bekanntermaßen manchmal Verspätung. Deshalb hatten wir Sie bereits vor kurzem in einem anderen Blog informiert, wie Sie sich bezüglich Ihrer Mietwagen-Buchung am besten verhalten, wenn Ihr
Flug verspätet ist oder annulliert wurde. Aber wissen Sie auch, was Ihre Rechte als Fluggast sind?
Finanzielle Entschädigung auf Grund von Annullierung oder Flugverspätung
Der Europäische Gerichtshof hat einem Fluggast recht gegeben, dessen Direktflug (mit Zwischenstopp) mit 11 Stunden Verspätung angekommen war. Das Flugunternehmen behauptete, dass der ursprüngliche Flug nur zwei Stunden verspätet gestartet sei und dem Passagier daher, nach der allgemeinen 3 Stunden-Regel, keine finanzielle Entschädigung zustehen würde. Vor kurzem gab es jedoch eine Änderung in den Berechnungen der Flugverspätung. Ausschlaggebend ist nun die tatsächliche Verspätung bei Ankunft. Seitdem haben Kunden, je nach Flugstrecke, das Recht auf Flugpreis-Erstattungen bis zu 600 Euro.
Wenn Ihr Flug innerhalb der EU stattfindet haben Sie das Recht auf Entschädigung i.H.v.:
250 € für Flüge bis 1.500 km
400 € bei mehr als 1.500 km
Flüge mit Start oder Landung in einem EU-Land:
250 € für Flüge bis 1.500 km
400 € für 1.500 - 3.500 km
600 € für 3.500 km oder längere StreckenIm Falle eines Direktfluges zählt ausschließlich die tatsächliche Verspätung am Zielort. Außergewöhnliche Umstände, wie schlechtes Wetter oder Streik, sind von Entschädigungen ausgenommen. Sie haben jedoch Anspruch auf die Erstattung der Ticketgebühr oder eine alternative Anreisemöglichkeit.
Verlorene oder beschädigte Gepäckstücke
Wenn Ihr Reisegepäck beschädigt wird oder verloren geht, haben Sie das Recht auf
Entschädigung durch die Fluggesellschaft bis zu einer Höhe von 1.200 €. Bei Schäden am Handgepäck, muss die Fluggesellschaft eine Entschädigung zahlen. Falls der Schaden durch den Beförderer verursacht wurde, haben Sie sieben Tage Zeit Ihre Beschwerde entsprechend einzureichen. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer privaten Reiseversicherung sehr zu empfehlen.